Ethnologische Beschreibung

Der königliche Landgerichtsbezirk Regen von 1860


Wohnungsverhältniße im Allgemeinen

»Aus dem Vorhergehenden ist ersichtbar, daß die Wohnungsverhältniße resp. die Bevölkerung im Allgemeinen nicht dicht zusammen wohnt, denn die Bevölkerung des Landgerichtsbezirks hat durchaus keine Überbevölkerung. In der Urvorzeit mögen die Wohnungen höchst wahrscheinlich in Blockhäusern bestanden sein, wie man selbe noch heute in den Hochwaldungen als Waldhütten nicht selten antreffen kann, und worin Holzhauer und die Hirten zu wohnen pflegen.
Die Bauanlage der Dörfer und Weiler ist ganz unregelmäßig, die Wohnhäuser, die Getreidestädel, Schuppen und Viehställe sind fast bei weitem größtenteils von Holzstämmen gezimmert aufgeführt, die Dächer meistens ziemlich flach mit Legschindeln bedeckt.
Auf Getreidestädeln finden sich nicht selten Strohdächer. In neuerer Zeit jedoch werden die Wohnhäuser und Stallungen mit Bruchsteinen gemauert wobei die gebrannten Ziegel zu Fensterbrüstungen zu Gewölben etc. verwendet werden.
Durch die große Steigerung der Holzarten kommt die Bauart mit Bruchsteinen mehr in Aufschwung und nur die sogenannten Holzrechtler wollen ihre Neubauten nicht mit Steinen aufführen, da sie das Holz hiefür zu unentgeltlich aus den Staatswaldungen zu fordern berechtigt zu sein glauben.«

Haus in HintbergHaus in Hintberg
In diesem Haus in Hintberg wurde meine Uroma Maria Weber 1898 geboren. Ich kann damit sogar noch weiter zurückliegende Vorfahren in Verbindung bringen, denn in einer Aufzeichnung des Vermessungsamtes wurde festgehalten, dass 1878 ein Stadelanbau durch Johann Niedermaier erfolgte. Johann Niedermaier war der Opa von Maria Weber und damit mein Urururopa. Bereits in der Uraufnahme, dem ersten Vermessungsplan Hintbergs, von 1840 ist an dieser Stelle ein Gebäude eingezeichnet. (Fotos: Christian Benz)

»Das Heitzmaterial besteht durchaus in Verbrennung des Holzes sowohl bei Privaten als auch in den Glasfabricken.
Die Feuerungsweise mit Ausnahme der Glasfabricken geschieht in den Markten im Ofen theils und theils in den Küchen, dagegen aber bei den Landbewohnern in der Wohnstube in einem großen Kachelofen der mit einem Sudkessel von Gußeisen zum siedheißen Anbrennen des Viehfutters Sommer und Winter versehen ist.
Die Fensterhöhe in den alten Häusern auf dem Lande ein bis anderthalb Schuh. Nur bei Neubauten werden dieselben 2-3' hoch gemacht.
Durchschnittlich darf man annehmen, daß der Fußboden gebrettert ist, jedoch trifft man nicht selten auch noch in Wohnstuben und Kammern geschlagenen Lehmboden an.
Die Lage der Dungstätten befindet sich zunächst den Viehställen und die Aborte auf denselben angebracht, und zwar in der Mitte des geschloßenen Hofraumes. Dieß gilt jedoch nicht von den beiden Markten. Im Markte Regen jedoch sind noch Dungstätten an öffentlichen Plätzen und an Hauptstrassen angebracht. Nachträglich wird noch bemerkt, daß jeder Bauernhof in der Regel ein gesondertes Nahrungs- oder Austragshaus für die Zeit hat, wo die Eltern im Alter einem Sohne oder einer Tochter das Anwesen übergeben.
Gewöhnlich hat ein solches Haus einen Stall und eine kleine Scheune unter dem nemlichen Tache; auch befinden sich bei jedem größeren Bauernhofe noch überdieß ein oder zwei Innhäuser als Wohnung für die Taglöhner, hier Innleute genannt, des Hofbesitzers.«

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Quelle u. a. "Staatsbibliothek München"