Ahnenbezifferung

Nummerierung nach Kekule


Ist die Anzahl der bekannten Vorfahren noch gering und damit leicht überschaubar, so kommt man bei wachsender Zahl ermittelter Ahnen kaum mehr um eine systematische Nummerierung - bei der jeder Person eine eindeutige Nummer zugeordnet wird - herum. Dies erkannte auch der deutsche Jurist und Privatgelehrte Stephan Kekule von Stradonitz (1863 - 1933) und entwickelte 1898 für diesen Zweck ein einfaches und logisches Nummerierungssystem, das ich hier vorstellen möchte.
Anmerkung: Ich verwende hier bewußt die Schreibweise "Kekule" ohne Akzent - entgegen vieler (sich wohl lediglich nur gegenseitig abschreibender) Veröffentlichungen, sei es im Web oder in gedruckter Form. (Man vergleiche dazu beispielsweise Raimar: Kekule - Kekulé - Kekule von Stradonitz. In: Genealogisches Jahrbuch, Band 10, 1970.)


Das Prinzip des Kekule-Nummerierungssystems

Das System läßt sich mit folgenden Regeln beschreiben:

Diese Grundregeln reichen bereits aus, um das System vollständig zu definieren. Zusätzlich leiten sich aus obigen Vorschriften unter anderem die nachstehenden Aussagen ab:

Anschaulich wird dies anhand einer grafischen Darstellung.

Generation 0

Generation I

Generation II

Generation III

1
Ausgangsperson ("Proband")
2
Vater des Probanden
4
Großvater des Probanden
8
Urgroßvater des Probanden
9
Urgroßmutter des Probanden
5
Großmutter des Probanden
10
Urgroßvater des Probanden
11
Urgroßmutter des Probanden
3
Mutter des Probanden
6
Großvater des Probanden
12
Urgroßvater des Probanden
13
Urgroßmutter des Probanden
7
Großmutter des Probanden
14
Urgroßvater des Probanden
15
Urgroßmutter des Probanden



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© Christian Benz