Ethnologische Beschreibung

Der königliche Landgerichtsbezirk Regen von 1860


Schlafstellen

»In den Märkten sind die Schlafstellen in der Regel in eigenen Zimmern, selten in der Wohnstube. Für die Gesellen und Dienstmägde in eigenen Kammern oder auf den Dachböden. Auch die größern Kinder schlafen machmal in diesen Kammern oder auf den Dachboden die kleinern Kinder dagegen bei ihren Eltern in eigenen Bettläden.

Kinderwiege
Eine Kinderwiege die sich schon seit ein paar Generationen in unserem Familienbesitz befindet. (Foto: Christian Benz)

Ist der Fabrickarbeiter in den Glasfabricken nicht mit Glasarbeit beschäftigt, so wohnt und schläft er in einem dem Fabrickherrn gehörigen Hause. Ist er aber mit Arbeit in der Fabrick beschäftigt und findet Zeit zum Schlafen, so hat der Arbeiter einen schmutzigen auf den Boden liegenden mit Stroh gefüllten Sack zum Lager mit einer elenden Wolldecke. In den Zündholzfabricken schlafen die Arbeiter nur in ihren eigenen Wohnungen außerhalb der Fabrick.
Bei den Landleuten ist es gebräuchlich, daß das Ehepaar in einem und demselben Bette schläft. Die Bettstellen sind größtentheils noch sogenannte Himmelbettstellen, die ein förmliches Bretterdach über dem Lager bilden. Diese Bettstellen sind mit den grellsten Oelfarben manigfaltige Bilder und Figuren bildend bemalt. Diese Bettstellen sind in der Regel in der Wohnstube selten in den Kammern aufgestellt. Die älteren Kinder und die Dienstboten schlafen selten in einer Kammer größtentheils auf dem Boden unter dem Dache; und sind daher den Witterungsveränderungen der Hitze der Kälte, dem Regen und den Schneegestöber und den Winden von Jugend auf mehr oder minder ausgesetzt. Die Bettstellen sind oft nur aus rohen Brettern zusammengenagelt. Was die Betten selbst betrifft, so bestehen diese aus einem gefüllten Strohsacke mit Unter- und Oberbett und überdieß noch mit ein paar Polstern. Diese Betten sind theils mit Federn so überfüllt, daß sie zum Erdrücken schwer sind, theils aber auch so wenig gefüllt, daß man kaum Federn darin entdecken kann, welche dann weder gegen Kälte noch gegen Winde Schutz gewähren.«


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Quelle u. a. "Staatsbibliothek München"